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Einspeisevergütung 2025 – alle Infos auf einen Blick

Die Einspeisevergütung wird künftig nach und nach zurückgefahren werden. Foto: © blende11.photo / stock adobe

Wer eine eigene Photovoltaikanlage hat, kann für den Strom, der damit generiert wird, eine Vergütung erhalten. Die sogenannte Einspeisevergütung wird fällig, wenn Sie mehr Strom produzieren, als Sie selbst benötigen. Alternativ können Sie den von Ihrer Photovoltaikanlage produzierten Strom auch komplett ins Stromnetz einspeisen.

Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel, wie hoch die Einspeisevergütung aktuell ist und warum im Moment die Eigennutzung des erzeugten Stroms rentabler ist als die Einspeisevergütung.

Was ist die Einspeisevergütung?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, erzeugen Sie damit Ihren eigenen Strom. Einen Teil dieses Stroms können Sie selbst verbrauchen – den sogenannten Eigenverbrauch. Manche Anlagen verfügen über einen zusätzlichen Speicher, der dann aufgefüllt wird, wenn Sie gerade nicht zu Hause sind oder der Stromverbrauch aus anderen Gründen niedriger ist als die Erzeugung in dem Moment.

Der Strom, der durch die Photovoltaikanlage erzeugt und nicht direkt verbraucht oder in den Speicher geladen wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten Sie einen festen Preis – die Einspeisevergütung. Diese ist gesetzlich geregelt.

Diese Vergütung soll es für kleine Unternehmen und für Privathaushalte attraktiver machen, in eine solche Anlage zu investieren. Denn die Einnahmen, die Sie aus dieser Vergütung erzielen, helfen dabei, die Kosten für die Anlage auszugleichen.

Gesetzliche Grundlage: EEG 2023 und aktuelle Änderungen

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) regelt unter anderem auch den Anspruch auf Einspeisevergütungen und die Möglichkeiten einer eventuellen Direktvermarktung. Es ist voll auf die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet und soll einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.

Mit dieser Erneuerung des bereits bestehenden „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ wurden einige wichtige Punkte neu geregelt. Zum Beispiel wurde festgelegt, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen von „überragendem öffentlichem Interesse“ ist, was es leichter machen sollte, eine Baugenehmigung für den Aufbau einer solchen Anlage zu erhalten.

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Seit dem Inkrafttreten gibt es auch einen Unterschied zwischen Volleinspeisungen und teilweiser Einspeisung bei Eigenverbrauch. Wer sich für eine Volleinspeisung entscheidet, erhält eine höhere Einspeisevergütung. Da diese aber immer noch deutlich unter den aktuellen Stromkosten in Deutschland liegt, ist eine Volleinspeisung für Privathaushalte nicht rentabel.

Gut zu wissen

Wer ausschließlich für den eigenen Bedarf Strom erzeugen möchte und nicht auf eine Einspeisevergütung zurückgreifen will, hat eine günstige Alternative zur Photovoltaikanlage. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher erzeugt deutlich weniger Strom als eine große Photovoltaikanlage. Es kann aber auch ohne bauliche Veränderungen von einer Privatperson angeschlossen werden.

Ein solches Balkonkraftwerk können Sie auf dem Dach einer Pergola, Ihrer Terrasse, an Ihrem Balkongeländer oder auf dem Dach Ihres Gartenhauses errichten. Dank der direkten Nutzung und der Speicherung des erzeugten Stroms, können Sie Ihre laufenden Stromkosten mit einem Balkonkraftwerk erheblich reduzieren.

Vergütungssätze 2025

Die Vergütungssätze sinken aktuell halbjährlich um jeweils einen Prozentpunkt. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen, wird die Vergütung allerdings ab dem 1.1. des Folgejahres für 20 Jahre festgeschrieben.

Die genaue Höhe des für Sie anfallenden Vergütungssatzes ist von drei Faktoren abhängig:

  • Volleinspeisung oder Teileinspeisung?
  • Wie groß ist die Photovoltaikanlage?
  • Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen?

Für Anlagen, die ab dem 1.2.2025 in Betrieb genommen werden, gilt:

  • Bei einer Größe bis 10 kWp: 7,94 Cent / kWh bei Teileinspeisung und 12,6 Cent / kWh mit Volleinspeisung.
  • Für Leistungsteile ab 10 bis 40 kWp: 6,88 Cent/ kWh bei Teileinspeisung und 10,56 Cent / kWh mit Volleinspeisung.
  • Für Leistungsteile ab 40 bis 100 kWp: 5,62 Cent / kWh bei Teileinspeisung und 10,56 Cent / kWh bei Volleinspeisung.

Je mehr Strom Sie also einspeisen, desto niedriger wird die Einspeisevergütung pro kWh.

Fördervoraussetzungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Damit Sie die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Der gesamte von Ihnen nicht verbrauchte Strom muss in das öffentliche Stromnetz geladen und dort dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. In einem Stromspeicher gespeicherter Strom gilt als von Ihnen verbraucht.
  2. Sie müssen eine Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen.
  3. Es muss ein Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Photovoltaikanlage vorgelegt werden. Dieses erstellt der Installationsbetrieb, wenn er die Anlage ans öffentliche Stromnetz anschließt.
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Darüber hinaus kann die Anschaffung und Installation einer solchen Anlage mit günstigen Krediten der KfW-Bank gefördert werden. Damit eine solche Förderung möglich ist, muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten an Ihrer Photovoltaikanlage gestellt werden.

Nice to know

Regional gibt es zusätzliche Förderangebote einiger Bundesländer, Kreise und Kommunen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem zuständigen Bauamt – dort informiert man Sie über aktuelle Förderprogramme und die dafür geltenden Voraussetzungen.

Direktvermarktung vs. feste Einspeisevergütung

Neben dem Verkauf des erzeugten Stroms an den Netzbetreiber gibt es inzwischen auch für kleinere Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, den Strom direkt an einen Abnehmer zu verkaufen. Das Problem dabei ist, dass ein solcher Direktvermarkter für den Strom aus privaten Photovoltaikanlagen bislang noch schwer zu finden ist.

In der Vergangenheit wurde fast ausschließlich der Strom aus größeren Freiflächen-PV-Anlagen über Direktvermarkter gehandelt. Aktuell ist es noch immer so, dass nur wenige Direktvermarkter (so heißen die Zwischenhändler, die den Verkauf von Ihrem Strom an einen entsprechenden Abnehmer organisieren) überhaupt Betreiber einer privaten Photovoltaikanlage auf dem eigenen Einfamilienhausdach betreuen.

Wer Interesse an einer Direktvermarktung hat, kann sich an kleinere regionale Stromanbieter wenden. Manche dieser Anbieter kaufen Strom aus der Region auf und verkaufen diesen an ihre Kunden. Die Zahl der Anbieter auf dem deutschen Markt ist allerdings sehr überschaubar.

Zwar liegt die vom Gesetzgeber festgelegte Marktprämie für eine Direktvermarktung leicht über der Einspeisevergütung. Die oben genannten Probleme führen allerdings dazu, dass eine solche Direktvermarktung für die meisten privaten Besitzer einer Photovoltaikanlage gar nicht erst infrage kommt.

Einspeisevergütung und steuerliche Aspekte

Das Steuerrecht rund um die Einspeisevergütung wurde in den letzten Jahren deutlich vereinfacht. So gilt für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 1.1.2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden, dass die Einspeisevergütung von der Einkommenssteuer befreit ist.

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Wichtig ist dabei, dass es sich um eine Anlage handelt, die pro Wohn- oder Gewerbeeinheit maximal 30 kWp leistet. Werden mehrere Anlagen betrieben, darf die Gesamtleistung nicht über 100 kWp liegen, damit die Steuerbefreiung noch greift.

Eine Verpflichtung zur Umsatzsteuerabführung besteht nur, wenn Sie mehr als 10 Prozent des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen und die daraus erzielten Umsätze bei mehr als 25.000 Euro netto pro Jahr liegen.

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, werden die Umsätze aus allen selbstständigen Tätigkeiten addiert. Wenn Sie also aus einer Selbstständigkeit 20.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen, sind Sie bereits ab einer Gesamteinspeisevergütung von 5.000 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Lassen Sie sich hierzu – wenn Sie bereits einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen – auf jeden Fall von Ihrem Steuerberater entsprechend informieren.

Fazit: Zukunftsaussichten, Entwicklungen bei der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird künftig nach und nach zurückgefahren werden. Parallel dazu gehen Experten von weiteren Steigerungen der Stromkosten in den nächsten Jahren aus. Schon jetzt ist der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Strompreis von 36,51 Cent/kWh und der Einspeisevergütung von 7,94 Cent/kWh bei Teileinspeisung oder 12,6 Cent/kWh bei Volleinspeisung erheblich. Aus diesem Grund ist auch künftig davon auszugehen, dass die Einspeisevergütung für nicht selbst genutzten Strom ein kleiner Zuverdienst ist – die Eigennutzung am Ende aber die rentabelste Nutzung einer eigenen Photovoltaikanlage ist. Die Festschreibung der am Tag der Inbetriebnahme geltenden Einspeisevergütung für die kommenden 20 Jahre ist zumindest ein Faktor, der Ihnen eine gewisse Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahrzehnte bietet.