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Förderung Wärmepumpe 2024: Alles zur Finanzierung

förderung wärmepumpe 2024

Als engagierte Autorin des Redaktionsteams von klimafreundliches-bauen.de begrüße ich Sie herzlich zu diesem informativen Artikel über die Förderung von Wärmepumpen im Jahr 2024. Wussten Sie, dass die Bundesregierung insgesamt 14,4 Milliarden Euro speziell für die Förderung energieeffizienter Gebäude eingeplant hat? Dieser beeindruckende Betrag unterstreicht die Bedeutung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor.

Mit der neu gestalteten Förderung für Heizungsanlagen ab 2024 möchte die Regierung den Umstieg auf klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen attraktiver machen. Private Eigentümer können seit dem 27. Februar 2024 die KfW-Heizungsförderung beantragen und dabei von einer Grundförderung sowie mehreren Bonusförderungen profitieren. Insgesamt können so bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue, energieeffiziente Wärmepumpe gefördert werden.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Förderung von Wärmepumpen im Jahr 2024. Von den Vorteilen dieser zukunftsweisenden Heiztechnologie über die verschiedenen Förderprogramme bis hin zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie auch Sie von der attraktiven Förderung profitieren können!

Wärmepumpen als klimafreundliche Heizungsalternative

Im Zuge des Klimaschutzes und der Energiewende gewinnen Wärmepumpen als moderne Heiztechnologie zunehmend an Bedeutung. Als effiziente und umweltschonende Alternative zu fossilen Heizsystemen leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Dank attraktiver Wärmepumpen-Förderprogramme wird der Umstieg auf diese zukunftsweisende Technologie ab 2024 noch attraktiver.

Funktionsweise von Wärmepumpen

Wärmepumpen nutzen die in der Umwelt gespeicherte Energie, um effizient zu heizen und Warmwasser zu erzeugen. Sie entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft Wärme und heben diese mithilfe eines Kältemittelkreislaufs auf ein höheres Temperaturniveau an. Für diesen Prozess benötigen sie lediglich Strom als Antriebsenergie. Somit kommen Wärmepumpen völlig ohne fossile Brennstoffe aus und tragen aktiv zum Klimaschutz bei.

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Vorteile gegenüber fossilen Heizsystemen

Im Vergleich zu herkömmlichen Gas- und Ölheizungen bieten Wärmepumpen zahlreiche Vorteile:

  • Keine direkten CO2-Emissionen vor Ort
  • Hohe Energieeffizienz mit Jahresarbeitszahlen von 3 bis 5
  • Langfristige Einsparung von Energiekosten
  • Kombination mit Photovoltaik und Solarthermie möglich
  • Geringe Wartungskosten und lange Lebensdauer

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien und den Verzicht auf fossile Brennstoffe leisten Wärmepumpen einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Mit den attraktiven Wärmepumpen-Förderprogrammen ab 2024 wird der Umstieg auf diese klimafreundliche Heiztechnologie auch finanziell unterstützt.

Heizsystem CO2-Emissionen (kg/Jahr) Primärenergiefaktor
Wärmepumpe (Strom-Mix) 1.100 1,8
Wärmepumpe (Ökostrom) 0 0,4
Gas-Brennwertkessel 2.750 1,1
Öl-Brennwertkessel 3.250 1,1

Die Tabelle verdeutlicht die ökologischen Vorteile von Wärmepumpen gegenüber fossilen Heizsystemen. Insbesondere in Kombination mit Ökostrom können Wärmepumpen nahezu CO2-neutral betrieben werden und erfüllen somit höchste Anforderungen an den Klimaschutz im Gebäudebereich.

Staatliche Förderung für Wärmepumpen ab 2024

Um die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung umfangreiche Förderprogramme für den Einbau von Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Heizungen beschlossen. Diese staatlichen Zuschüsse sollen Hausbesitzern und Mietern den Weg zu einer umweltfreundlichen Heizung erleichtern und somit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten.

Staatliche Förderung für umweltfreundliche Heizungen

Gründe für die Förderung erneuerbarer Energien

Die Förderung erneuerbarer Energien im Heizungssektor ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimapolitik. Durch den Umstieg auf Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und der CO2-Ausstoß nachhaltig gesenkt werden. Zudem trägt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Versorgungssicherheit bei und schafft neue Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Branchen.

Ziele der Bundesregierung im Heizungssektor

Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele im Heizungssektor gesetzt. Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland 6 Millionen Wärmepumpen installiert sein, um einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die Förderprogramme für den Einbau von Wärmepumpen deutlich ausgeweitet und attraktiver gestaltet.

Förderprogramm Förderhöhe Ziel bis 2030
Basisförderung für Wärmepumpen 30% 6 Millionen Wärmepumpen
Klima-Geschwindigkeits-Bonus 20%
Einkommensabhängiger Bonus 30%
Effizienzbonus 5%

Durch die Kombination verschiedener Förderprogramme und Boni können Hausbesitzer und Mieter ab 2024 bis zu 70% der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe als staatlichen Zuschuss erhalten. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, was einen starken Anreiz für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung darstellt.

Förderprogramme für Wärmepumpen 2024

Ab dem Jahr 2024 werden Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das KfW-Programm 458 gefördert. Dieses Programm bietet attraktive Konditionen für Hausbesitzer, die ihre alte Heizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen möchten. Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die je nach individuellem Fall kombiniert werden können.

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Förderung Wärmepumpe 2024

Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe. Zusätzlich kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent in Anspruch genommen werden, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Ölheizung ersetzt wird. Für besonders effiziente Wärmepumpen mit einer hohen Jahresarbeitszahl gibt es einen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro können zudem einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent erhalten. Insgesamt ist so eine Förderung von bis zu 85 Prozent der Kosten möglich, gedeckelt auf maximal 30.000 Euro für Einfamilienhäuser.

Förderbausteine Förderhöhe
Basisförderung 30%
Klima-Geschwindigkeits-Bonus 20%
Effizienzbonus 5%
Einkommensabhängiger Bonus 30%

Anträge für die Wärmepumpen-Förderung müssen vor Beginn der Arbeiten bei der KfW gestellt werden, die seit Januar 2024 alle Anträge im Rahmen der BEG bearbeitet. Eine Antragstellung nach Beginn der Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen bis Ende November 2024 möglich, wenn die Wärmepumpe zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 beauftragt wurde.

Ergänzend zur Förderung über das KfW-Programm 458 können Hauseigentümer für die Finanzierung der Wärmepumpe auch einen zinsgünstigen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Somit ermöglichen die neuen Förderprogramme eine umfassende Unterstützung beim klimafreundlichen Heizungstausch und machen den Umstieg auf Wärmepumpen im Jahr 2024 besonders attraktiv.

Förderhöhe und Konditionen für Wärmepumpen

Die Bundesregierung hat attraktive Förderbedingungen für den Einbau von Wärmepumpen geschaffen, um Eigentümer und Vermieter beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu unterstützen und langfristig Heizkosten zu sparen. Durch verschiedene Förderprogramme und Bonusförderungen können bis zu 70% der Anschaffungs- und Installationskosten einer Wärmepumpe finanziert werden.

Wärmepumpenförderung zur Einsparung von Heizkosten

Grundförderung und Bonusförderungen

Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus können Eigentümer und Vermieter von verschiedenen Bonusförderungen profitieren:

  • Klimageschwindigkeitsbonus von 20% bei Umsetzung bis 2028
  • Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen
  • Effizienzbonus von 5% für besonders effiziente Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3

Insgesamt können selbstnutzende Eigentümer somit bis zu 70% der Kosten gefördert bekommen, während für Vermieter maximal 35% Förderung möglich sind. Durch die Kombination von Grund- und Bonusförderungen lassen sich die Heizkosten deutlich reduzieren und der Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung wird erleichtert.

Maximale Fördersummen für Eigentümer und Vermieter

Die maximale Fördersumme ist abhängig von der Art des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern gelten folgende Fördergrenzen:

Wohneinheiten Maximale Fördersumme
Erste Wohneinheit 30.000 Euro
Zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 Euro pro Einheit
Ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro pro Einheit

Durch die gestaffelten Fördersummen wird sichergestellt, dass sowohl Eigentümer als auch Vermieter von den Zuschüssen profitieren und motiviert werden, ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und damit langfristig Heizkosten einzusparen.

Voraussetzungen für die Wärmepumpenförderung

Um die attraktive Förderung Wärmepumpe 2024 in Anspruch nehmen zu können, müssen Hauseigentümer einige Voraussetzungen erfüllen. Diese betreffen sowohl die Effizienz der Wärmepumpe selbst als auch den energetischen Zustand des Gebäudes.

Förderung Wärmepumpe 2024 Voraussetzungen

Effizienzanforderungen an die Wärmepumpe

Die staatliche Förderung setzt voraus, dass die installierte Wärmepumpe eine hohe Effizienz aufweist. Konkret muss sie eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Die JAZ gibt an, wie viel Wärmeenergie die Pumpe im Verhältnis zur eingesetzten elektrischen Energie liefert. Je höher die JAZ, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe und desto geringer ist der Stromverbrauch.

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten zudem Anforderungen an die Geräuschemissionen. Um förderfähig zu sein, dürfen die Geräusche der Pumpe die gesetzlichen Grenzwerte um mindestens 5 dB unterschreiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wärmepumpen auch in dicht besiedelten Gebieten ohne Lärmbelästigung betrieben werden können.

Anforderungen an das Gebäude

Neben den Anforderungen an die Wärmepumpe selbst, müssen auch die Gebäude gewisse Voraussetzungen erfüllen, um für die Förderung in Frage zu kommen. Grundsätzlich werden nur Wärmepumpen in Bestandsgebäuden gefördert, die älter als 5 Jahre sind. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen, da hier ohnehin eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien besteht.

Um die Förderung Wärmepumpe 2024 optimal zu nutzen, sollte das Gebäude möglichst energieeffizient sein. Eine gute Wärmedämmung von Dach, Fassade und Fenstern reduziert den Heizwärmebedarf und ermöglicht den effizienten Betrieb der Wärmepumpe. Idealerweise verfügt das Haus bereits über eine Fußboden- oder Wandheizung, da diese mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten können als klassische Heizkörper.

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Komponente Anforderung
Jahresarbeitszahl (JAZ) mind. 3,0
Geräuschemissionen (Luft-Wasser-WP) 5 dB unter gesetzlichem Grenzwert
Gebäudealter älter als 5 Jahre
Wärmedämmung möglichst hoher energetischer Standard
Heizsystem idealerweise Fußboden- oder Wandheizung

Durch die Einhaltung dieser technischen Voraussetzungen stellen Hauseigentümer sicher, dass sie die volle Förderung für ihre neue Wärmepumpe erhalten. Mit einer durchdachten Planung und Umsetzung lässt sich so der Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung optimal gestalten.

Antragstellung und Auszahlung der Förderung

Um die Förderung für Wärmepumpen im Jahr 2024 zu beantragen, müssen Interessierte das KfW-Zuschussportal nutzen. Privatpersonen, die eine Wärmepumpe in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus einbauen, können seit dem 27. Februar 2024 einen Antrag stellen. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften müssen sich noch bis Februar 2025 gedulden.

Förderung Wärmepumpe 2024

Nach Einreichung der Bestätigung zum Antrag und der Rechnungen durch den Fachbetrieb prüft die KfW die Unterlagen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann voraussichtlich innerhalb von 2 bis 5 Wochen. Die Höhe der Förderung für Wärmepumpen 2024 hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundförderung von 25 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer neuen Wärmepumpe
  • 10 Prozent Heizungs-Tausch-Bonus bei der Ersetzung einer noch funktionstüchtigen Heizung
  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus für die Erschließung einer Wärmequelle oder Nutzung eines natürlichen Kältemittels
  • Bis zu 40 Prozent Zuschuss für eine neue Wärmepumpe, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind

Für die Förderung der Wärmepumpe 2024 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

  1. Luft-Luft-Wärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7
  2. Hydraulischer Abgleich und professionelles Einstellen der Heizkurve vor Inbetriebnahme
  3. Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung
  4. Einreichung von Rechnungen und Zahlungsbelegen beim BAFA
Antragsteller Maximaler Fördersatz Zusätzliche Boni
Selbstnutzende Eigenheimbesitzer 70% Klimageschwindigkeitsbonus (20%), Einkommens-Bonus (30%)
Unternehmen und Vermieter 35% Grundförderung (30%), Effizienzbonus (5%)

Insgesamt können private Selbstnutzer eines Eigenheims bis zu 70% der Investitionskosten für eine Wärmepumpe gefördert bekommen, was einer maximalen Fördersumme von 21.000 Euro entspricht. Die Wärmepumpenförderung 2024 bietet somit attraktive Konditionen für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsalternative.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Wer seine Heizungsanlage auf eine effiziente Wärmepumpe umstellen möchte, kann ab 2024 von attraktiven Förderprogrammen profitieren. Neben den spezifischen Wärmepumpen-Förderprogrammen besteht die Möglichkeit, diese mit anderen Fördermitteln zu kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Kombinationsmöglichkeiten von Wärmepumpen-Förderprogrammen

Kombination mit Förderprogrammen für energetische Sanierung

Besonders interessant ist die Kombination mit Förderprogrammen für die energetische Sanierung, wie sie beispielsweise über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich sind. Hier können Hausbesitzer zusätzlich zur Wärmepumpenförderung Zuschüsse für Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder den Einbau neuer Fenster erhalten. Auch regionale und kommunale Förderprogramme lassen sich in vielen Fällen mit der Wärmepumpenförderung verknüpfen.

Folgende Kombinationen sind beispielsweise möglich:

  • Für die Baubegleitung und Fachplanung bei Heizungsmaßnahmen können bis zu 50% der förderfähigen Kosten erstattet werden.
  • Dämmmaßnahmen können zusätzlich gefördert werden, entweder beim BAFA oder durch steuerliche Abzüge über 3 Jahre.
  • Energieberatungen können über das BAFA mit 50% Zuschuss gefördert werden, mit einem zusätzlichen 5% iSFP-Bonus in bestimmten Förderbereichen.

Die Kombination verschiedener Förderprogramme kann die Gesamtförderung deutlich erhöhen:

Förderart Förderhöhe
Grundförderung für Wärmepumpen 30%
Einkommensbonus für Eigentümer (Haushaltseinkommen bis 40.000 €) 30%
Klima-Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizsysteme 20%
Maximale Gesamtförderung durch Kombination 70%

Um die optimale Förderkombination für das eigene Vorhaben zu finden, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch Experten. So lässt sich die Modernisierung der Heizungsanlage besonders wirtschaftlich gestalten und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Perspektiven für die Wärmepumpenförderung über 2024 hinaus

Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Auch über das Jahr 2024 hinaus soll die Förderung von Wärmepumpen als umweltfreundliche Heizungsalternative fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und Anpassungen im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) werden ab 2024 die Weichen für eine langfristige Unterstützung beim Umstieg auf Wärmepumpen gestellt. Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen allein für das Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von über 14 Milliarden Euro für energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungsbereich zur Verfügung.

Erneuerbare Energien für Wärmepumpen

Der Klimageschwindigkeitsbonus, der einen schnellen Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme belohnt, soll auch in den kommenden Jahren Bestand haben. Ziel ist es, bis 2028 einen raschen Hochlauf der Wärmewende zu erreichen und jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zu installieren.

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Die geplanten Maßnahmen und Förderprogramme verdeutlichen das langfristige Engagement der Bundesregierung, erneuerbare Energien im Wärmesektor voranzutreiben. Durch attraktive finanzielle Anreize und verbesserte Rahmenbedingungen sollen Eigentümer und Vermieter auch in Zukunft dabei unterstützt werden, auf umweltschonende Heiztechnologien umzusteigen und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Jahr Geplante Anzahl neuer Wärmepumpen
2024 500.000
2025 500.000
2026 500.000
2027 500.000
2028 500.000

Mit der konsequenten Förderung von Wärmepumpen als zukunftsfähige Heizungstechnologie setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für den Klimaschutz. Die ambitionierten Ausbauziele und langfristigen Förderperspektiven schaffen Planungssicherheit für Hersteller, Fachbetriebe und Verbraucher und tragen maßgeblich dazu bei, erneuerbare Energien im Wärmesektor als Standard zu etablieren.

Fazit

Die Förderung für Wärmepumpen ab 2024 macht den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung attraktiver denn je. Mit der Grundförderung von 30 Prozent und verschiedenen Boni können insbesondere selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen bis zu 70 Prozent der Kosten über die KfW bezuschusst bekommen. Der maximale Zuschuss liegt bei 21.000 Euro. Auch für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es lukrative Konditionen.

Wer zeitnah auf eine Wärmepumpe umsteigt, profitiert zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Dieser wird für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Ölheizung gewährt. Mit der staatlichen Unterstützung lässt sich der Umstieg auf eine zukunftsfähige Heiztechnologie für viele Immobilienbesitzer attraktiv gestalten und langfristig Heizkosten sparen.

Wichtig ist eine frühzeitige Planung, um von der Förderung zu profitieren. Eigentümer sollten sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und Konditionen der Wärmepumpenförderung 2024 informieren und die Anschaffung sowie Installation der neuen Heizung vorbereiten. So können sie optimal von den staatlichen Zuschüssen profitieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

FAQ

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen ab 2024?

Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt 30 Prozent der Kosten. Dazu kommen verschiedene Boni: 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bei Umsetzung bis 2028, 30 Prozent Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen sowie 5 Prozent Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen. Insgesamt sind maximal 70 Prozent Förderung für selbstnutzende Eigentümer und 30 Prozent für Vermieter möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für die Wärmepumpenförderung erfüllt sein?

Um die KfW-Förderung zu erhalten, muss die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen zudem Geräuschemissionen einhalten, die 5 dB unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Gefördert werden nur Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind. Für einen effizienten Betrieb sollte das Gebäude möglichst gut gedämmt sein und über eine Fußboden- oder Wandheizung verfügen.

Wie erfolgt die Antragstellung für die Wärmepumpenförderung?

Die Antragstellung erfolgt über das KfW-Zuschussportal. Privatpersonen, die eine Wärmepumpe in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus einbauen, können seit dem 27. Februar 2024 einen Antrag stellen. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften müssen sich noch bis Februar 2025 gedulden. Nach Einreichung der Bestätigung zum Antrag und der Rechnungen durch den Fachbetrieb prüft die KfW die Unterlagen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann voraussichtlich innerhalb von 2 bis 5 Wochen.

Lässt sich die KfW-Förderung für Wärmepumpen mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen lässt sich mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange eine Kumulierungsgrenze von 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird. Interessant ist vor allem die Kombination mit Förderprogrammen für die energetische Sanierung, wie sie etwa über das BAFA erhältlich sind. Auch regionale und kommunale Förderprogramme können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Welche Vorteile bieten Wärmepumpen gegenüber fossilen Heizsystemen?

Gegenüber Gas- und Ölheizungen haben Wärmepumpen den Vorteil, dass sie kein CO2 ausstoßen und somit aktiv zum Klimaschutz beitragen. Zudem sind sie deutlich effizienter und sparen langfristig Energiekosten ein. Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft, um effizient zu heizen. Sie benötigen dafür lediglich Strom und kommen ohne fossile Brennstoffe aus.

Welche Perspektiven gibt es für die Wärmepumpenförderung über 2024 hinaus?

Die Förderung für Wärmepumpen wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortgeführt, um die ambitionierten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium stehen allein für 2025 über 14 Milliarden Euro an Fördergeldern für die energetische Gebäudesanierung und den Umstieg auf erneuerbare Heizungen zur Verfügung. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird wohl weiterhin Bestandteil der Förderkulisse sein, um bis 2028 einen schnellen Anlauf der Wärmewende zu erreichen.

Quellenverweise