in

Förderung Photovoltaik 2024: Alle Infos im Überblick

förderung photovoltaik 2024

Als erfahrener Autor des Teams von klimafreundliches-bauen.de möchte ich Sie mit einem überraschenden Fakt begrüßen: Wussten Sie, dass die Einspeisevergütungssätze für PV-Anlagen seit dem 31. Januar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent sinken? Trotz dieser Entwicklung bleibt die Förderung Photovoltaik 2024 attraktiv, denn Bund, Länder und Kommunen unterstützen Privathaushalte weiterhin bei der Finanzierung von Solaranlagen.

Solarenergie ist emissionsfrei und macht unabhängig von steigenden Strompreisen, doch eine neue Photovoltaik-Anlage erfordert zunächst eine beträchtliche Investition. Glücklicherweise können Hauseigentümer auch 2024 von verschiedenen Solarenergie Förderprogrammen profitieren. Dazu zählen vergünstigte Kredite der KfW, Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie regionale Zuschüsse.

Ein Highlight der Photovoltaik-Anlagen Subventionen: Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine garantierte Vergütung. Zudem lassen sich EEG-Vergütung, KfW-Förderung und regionale Förderprogramme oft kombinieren, um die Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern.

Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten der Förderung Photovoltaik 2024 zu erhalten und Ihre Solaranlage optimal zu finanzieren.

Staatliche Förderungen für Photovoltaikanlagen 2024

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, bietet der Staat attraktive Zuschüsse und Fördermittel für Photovoltaikanlagen. Besitzer von PV-Anlagen profitieren nicht nur von einer sauberen Energieerzeugung, sondern auch von finanziellen Anreizen. Erfahren Sie hier, welche staatlichen Förderungen für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 zur Verfügung stehen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber dazu, Solarstrom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und zu festgelegten Sätzen zu vergüten. Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen liegt bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp und bei 7,8 Cent pro Kilowattstunde für größere Anlagen ab 10 kWp.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen im Rahmen des „Solarpakets I“ verbesserte Vergütungssätze für Solaranlagen in Kraft treten:

Anlagengröße Vergütung bei Eigenversorgung Vergütung bei Volleinspeisung
bis 10 kWp 8,2 Cent/kWh 13,0 Cent/kWh
ab 10 kWp 7,1 Cent/kWh 10,9 Cent/kWh

Durch den Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms kann eine PV-Anlage noch rentabler sein als bei reiner Einspeisung. Ein Beispiel zeigt eine Einsparnis von 1.346 € pro Jahr im Vergleich zur reinen Einspeisung.

KfW-Kredit für Errichtung, Erweiterung und Erwerb von PV-Anlagen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen des Programms 270 vergünstigte Darlehen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an. Förderfähig sind neben den Anschaffungskosten auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation.

Der effektive Jahreszins für einen KfW-Kredit beginnt bei 4,72% und hängt von der individuellen Kreditwürdigkeit ab. Die Laufzeiten der Kredite können flexibel zwischen 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahren gewählt werden. Der Förderkredit muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragt werden.

Durch die Kombination von Stromeinspeisevergütungen und zinsgünstigen Förderkrediten der KfW wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu einer attraktiven Investition in erneuerbare Energien. Nutzen Sie die staatlichen PV-Anlagen-Fördermittel und leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz!

Regionale Förderprogramme für Solarenergie

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen gibt es auch regionale Initiativen von Bundesländern und Kommunen, die den Ausbau der Solarenergie unterstützen. Diese Zuschüsse können eine attraktive Ergänzung zur EEG-Einspeisevergütung und den KfW-Krediten darstellen, um die Wirtschaftlichkeit einer Solardachanlage weiter zu verbessern.

solardachanlagen zuschuss

Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen

Im Jahr 2024 bieten noch einige Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Zu den aktiven Förderern gehören unter anderem:

  • Berlin: Der Hauptstadtbonus für Photovoltaik und Solarspeicher unterstützt die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Förderprogramm progres.nrw – Markteinführung fördert die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
  • Baden-Württemberg: Einige Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse für Solaranlagen und Stromspeicher, wie z.B. die Umweltprämie Photovoltaik in Freiburg.
  • Bayern: Auf kommunaler Ebene gibt es verschiedene Förderprogramme für Solarenergie, wie z.B. den Solardachanlagen-Zuschuss in München.
  • Niedersachsen: Einzelne Kommunen fördern die Installation von PV-Anlagen, wie z.B. die Stadt Osnabrück mit ihrem Förderprogramm für Solarstrom.

Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Bundesland und Kommune. Oft sind die Fördersummen gedeckelt und die Programme laufen aus, sobald die bereitgestellten Mittel erschöpft sind. Es lohnt sich daher, frühzeitig die Fördermöglichkeiten in der eigenen Region zu prüfen.

Kombinationsmöglichkeiten mit staatlichen Förderungen

Ein großer Vorteil der regionalen Förderprogramme ist, dass sie sich in der Regel mit den bundesweiten Förderungen wie der EEG-Einspeisevergütung und den KfW-Krediten kombinieren lassen. Dadurch können Betreiber von Photovoltaikanlagen die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition deutlich verbessern.

Um die passenden Fördermöglichkeiten zu finden, empfiehlt es sich, die Förderdatenbanken von Bund und Ländern zu nutzen. Dort sind die aktuellen Programme übersichtlich dargestellt und können nach regionalen Kriterien gefiltert werden. So lässt sich schnell ermitteln, welche Zuschüsse für die eigene Photovoltaikanlage in Frage kommen und wie hoch die mögliche Förderung ausfällt.

Insgesamt zeigt sich, dass die regionalen Förderprogramme eine wertvolle Ergänzung zu den bundesweiten Anreizen für Solarenergie darstellen. Durch die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten können Betreiber von Photovoltaikanlagen die Kosten für ihre Investition spürbar senken und somit einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten.

Siehe auch  Outdoor Küche selber bauen - DIY-Anleitung

EEG-Reform 2023 und Auswirkungen auf Photovoltaik-Förderung

Die EEG-Novelle von 2023 hat den Weg für einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie geebnet. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage wurden Stromverkauf und Abrechnung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erleichtert. Anlagen mit einer jährlichen Erzeugung von maximal 30 MWh benötigen keinen Erzeugungszähler mehr. Zudem dürfen neue PV-Anlagen bis 25 kWp den gesamten produzierten Solarstrom einspeisen, da die frühere 70-Prozent-Obergrenze gestrichen wurde.

Photovoltaik-Anlagen Subventionen

Die Förderung von Photovoltaik wurde für 2024 weiter optimiert. Auch Freiflächenanlagen bis 20 kWp profitieren von der Einspeisevergütung, sofern eine Dachinstallation nicht möglich ist. Neuanlagen erhalten seit dem 30.07.2022 eine erhöhte Vergütung, die allerdings ab dem 31.01.2024 halbjährlich um 1% sinkt. Für den Zeitraum Februar bis Juli 2024 gelten folgende Vergütungssätze für installierte Anlagen auf Wohngebäuden:

Anlagenleistung Vergütung in Cent/kWh
bis 10 kWp 8,03 (Eigenversorgung) / 12,73 (Volleinspeisung)
10-40 kWp 7,19
40-750 kWp 5,70

Das „Solarpaket I“, das im Mai 2024 in Kraft trat, brachte weitere Neuerungen. Für PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es nun eine Trennung zwischen Steckersolar-Geräten und größeren Systemen. Außerdem ist ein Modulaustausch unter Beibehaltung der Einspeisevergütung möglich. Der angestrebte jährliche Leistungszubau liegt bei 22 Gigawatt, wobei die Hälfte auf Dächern und die andere Hälfte als Freiflächenanlagen realisiert werden soll. Besondere Anlagentypen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV erhalten durch das Solarpaket I ebenfalls eine spezifische Förderung.

Insgesamt zielen die Reformen darauf ab, den PV-Zubau auf Dächern zu erleichtern, Mieterstrom zu vereinfachen und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu ermöglichen. Auch die Öffnung benachteiligter Gebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird begrüßt. Dennoch besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Beschleunigung von Netzanschlüssen und der Beseitigung von Hemmnissen im Freiflächenausbau. Die fehlenden Netzkapazitäten stellen aktuell die größte Herausforderung für den Ausbau erneuerbarer Energien dar.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2024: Konditionen und Voraussetzungen

Die Einspeisevergütung stellt auch 2024 eine attraktive Möglichkeit dar, um von der Förderung für Photovoltaik zu profitieren. Betreiber von Solaranlagen erhalten für den ins Netz eingespeisten Solarstrom eine garantierte Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Höhe der Stromeinspeisevergütung ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der Größe der PV-Anlage.

Einspeisevergütung für Solarstrom 2024

Vergütungssätze für Neuanlagen

Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:

Anlagengröße Teileinspeisung (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh)
bis 10 kWp 8,11 12,86
bis 40 kWp 7,03 10,79
bis 100 kWp 5,74 10,79

Ab dem 1. August 2024 verringern sich die Vergütungssätze um jeweils 1% und betragen dann:

Anlagengröße Teileinspeisung (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh)
bis 10 kWp 8,03 12,73
bis 40 kWp 6,95 10,67
bis 100 kWp 5,68 10,68

Die Vergütungssätze bleiben für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der PV-Anlage konstant. Eine Beispielrechnung verdeutlicht dies: Eine Anlage mit einer Leistung zwischen 10 und 40 kWp, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen wird, erhält bei Volleinspeisung 10,68 ct/kWh und bei Überschusseinspeisung 6,95 ct/kWh über die gesamte Förderdauer.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Um die Einspeisevergütung für Solarstrom in Anspruch nehmen zu können, muss die PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese Meldung hat innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Versäumnisse können zu empfindlichen Kürzungen der Förderung führen. Daher ist es wichtig, die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen, um die volle Förderung für Photovoltaik im Jahr 2024 zu erhalten.

Förderung für alte PV-Anlagen nach 20 Jahren Laufzeit

Besitzer von Photovoltaikanlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb genommen wurden, können aufatmen: Auch nach Ablauf der EEG-Förderung dürfen sie weiterhin Solarstrom ins Netz einspeisen. Die aktuellen Regelungen im EEG 2023 ermöglichen einen Weiterbetrieb, allerdings zu veränderten Konditionen. Solarenergie-Förderprogramme sehen hier spezielle Bedingungen vor.

Statt der bisherigen Einspeisevergütung orientiert sich die Vergütung nun am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Für 2023 liegt dieser bei 7,2 Cent pro Kilowattstunde, für 2024 wird ein leicht geringerer Wert erwartet. Allerdings müssen davon noch die Vermarktungskosten des Netzbetreibers abgezogen werden, die 2024 voraussichtlich 1,84 Cent pro Kilowattstunde betragen. Durch den Einsatz eines intelligenten Messsystems lässt sich diese Kostenpauschale jedoch halbieren.

Solarenergie Förderprogramme für alte PV-Anlagen

Bei älteren Photovoltaikanlagen, die bis 2008 in Betrieb genommen wurden, ist meist eine Volleinspeisung des erzeugten Solarstroms die Regel. Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben zeigt, dass hier trotz der reduzierten Vergütung ein leichtes Plus möglich ist. Die Anschlussregelung zur Vergütung nach dem EEG gilt bis Ende 2032.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen. Durch die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms und die Einspeisung von Überschüssen lässt sich oft eine wirtschaftliche Weiterbetreibung erzielen. Beispielrechnungen zeigen das Potenzial für Einsparungen und Erlöse durch den Eigenverbrauch:

Anlagengröße Eigenverbrauchsanteil Einsparung Stromkosten Erlös Überschusseinspeisung
7 kWp 15% 300 €/Jahr 200 €/Jahr
10 kWp 20% 400 €/Jahr 250 €/Jahr

Allerdings ist die Umstellung auf Eigenverbrauch oft mit Kosten verbunden, da Änderungen am Stromkreis nötig sind. Ein Anlagencheck für Ü20-Anlagen kann ungefähr 250-300 Euro kosten, die Umrüstung selbst inklusive elektrotechnischer Arbeiten liegt im einfachsten Fall ab 200 Euro. Es empfiehlt sich, den Check und die Umrüstung frühzeitig zu beauftragen, auch wenn im PV-Handwerk mit Wartezeiten zu rechnen ist.

Siehe auch  Förderung Heizung 2024: Zuschüsse und Fördermittel

Insgesamt bieten Solarenergie-Förderprogramme auch für alte PV-Anlagen nach 20 Jahren Laufzeit weiterhin attraktive Möglichkeiten. Sei es durch die Fortsetzung der Volleinspeisung oder die Umstellung auf Eigenverbrauch – ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ist in vielen Fällen möglich.

KfW-Kredit 270: Konditionen und Antragstellung

Der KfW-Kredit 270 ist eine attraktive Fördermöglichkeit für Investitionen in erneuerbare Energien wie Photovoltaikanlagen. Mit diesem zinsgünstigen Darlehen können Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern finanzieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

pv-anlagen fördermittel

Förderfähige Kosten und Höchstbeträge

Der KfW-Kredit 270 deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Dazu zählen neben den Anschaffungs- und Installationskosten für die PV-Anlage und den Batteriespeicher auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Nebenarbeiten. Pro Vorhaben können bis zu 150 Millionen Euro an Fördermitteln beantragt werden, was auch größere Investitionen in erneuerbare Energien ermöglicht.

Effektiver Jahreszins und Laufzeiten

Die Konditionen des KfW-Kredits 270 sind äußerst vorteilhaft. Der effektive Jahreszins liegt je nach Bonität und Besicherung des Darlehens aktuell bei 5,21 Prozent (Stand: Mitte 2024). Die Laufzeit beträgt mindestens 2 Jahre, kann aber individuell an das Vorhaben angepasst werden. Während der tilgungsfreien Zeit fallen lediglich Zinsen sowie eine geringe Bereitstellungsprovision an.

Antragsverfahren über Hausbank

Um den KfW-Kredit 270 zu beantragen, müssen Interessenten zunächst Kontakt zu ihrer Hausbank aufnehmen. Diese prüft die Fördervoraussetzungen und stellt gemeinsam mit dem Antragsteller den Kreditantrag bei der KfW. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn des Vorhabens und Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Da nicht jede Bank den KfW-Kredit 270 anbietet, kann sich ein Vergleich verschiedener Angebote lohnen.

Verwendungszweck Förderfähige Kosten Effektiver Jahreszins
PV-Anlagen, Speicher Anschaffung, Installation, Planung ab 5,21% (Stand: Mitte 2024)
Errichtung, Erweiterung, Erwerb bis zu 100% der Investitionskosten bonitäts- und besicherungsabhängig

Mit dem KfW-Kredit 270 stehen attraktive Konditionen zur Verfügung, um die Energiewende voranzutreiben und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen können gleichermaßen von den günstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten profitieren und so ihre Investitionen in Photovoltaik und andere klimafreundliche Technologien finanzieren.

Förderung Photovoltaik 2024: Überblick der wichtigsten Programme

Im Jahr 2024 stehen Besitzern von Photovoltaikanlagen in Deutschland zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um den Ausbau von Solarenergie voranzutreiben und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zu den wichtigsten Programmen zählen die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), KfW-Kredite sowie regionale Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen.

photovoltaik-anlagen subventionen

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird ab Februar 2024 bei 8,1 ct/kWh für überschüssigen Strom liegen. Betreiber können somit über einen Zeitraum von 20 Jahren von einer gesicherten Vergütung profitieren, deren Höhe vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße abhängt. Durch die EEG-Novelle 2023 entfällt zudem die EEG-Umlage, was die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen weiter verbessert.

Ein weiteres attraktives Förderprogramm ist der KfW-Kredit 270, der die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von PV-Anlagen sowie Batteriespeichern unterstützt. Hierbei können bis zu 100% der Investitionskosten als zinsgünstiger Kredit finanziert werden. Zusätzlich bietet die KfW zwischen dem 26.09.2023 und dem 13.02.2024 einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Installation einer Photovoltaikanlage, eines Speichers und einer Wallbox an.

Förderprogramm Konditionen
Einspeisevergütung 8,1 ct/kWh für überschüssigen Strom ab Februar 2024
KfW-Kredit 270 Bis zu 100% der Investitionskosten als zinsgünstiger Kredit
KfW-Zuschuss Bis zu 10.200 € für PV-Anlage, Speicher und Wallbox (26.09.2023 – 13.02.2024)

Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch auf Landesebene und kommunaler Ebene attraktive Zuschüsse für Solaranlagen. So unterstützt beispielsweise Bayern den Ausbau von Photovoltaik mit Programmen wie dem 10.000-Häuser-Programm, das bis 2030 zehntausend Häuser mit PV-Anlagen ausstatten möchte. Kommunen wie Augsburg, Erlangen oder München bieten ebenfalls Förderungen für solardachanlagen zuschuss an, die oft als Investitionszuschüsse ausgezahlt werden und mit den staatlichen Programmen kombinierbar sind.

Insgesamt zeigt sich, dass die Förderung von Photovoltaik in Deutschland auch im Jahr 2024 ein wichtiges Instrument für den klimaschutz investitionszuschüsse darstellt. Durch die Kombination verschiedener Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene können Anlagenbetreiber von attraktiven Konditionen profitieren und somit einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten.

Photovoltaik-Förderungen der Bundesländer im Detail

Neben den bundesweiten Förderprogrammen für erneuerbare Energien wie der Einspeisevergütung und den KfW-Krediten gibt es auch auf Länderebene attraktive Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin können Hausbesitzer von zusätzlichen Fördermitteln profitieren, um die Kosten ihrer Solaranlage zu senken und die Energiewende voranzutreiben.

erneuerbare energien zuschüsse für photovoltaik

Baden-Württemberg: Zuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher

In Baden-Württemberg fördern viele Kommunen die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern mit attraktiven Zuschüssen. Beispiele sind:

  • Freiburg: 150 €/kWh für Batteriespeicher, 150 €/kWp für PV-Anlagen und Sonderanlagen wie Fassaden, Denkmäler oder Gründächer
  • Heidelberg: 100 €/kWp für PV-Anlagen, erhöhte Sätze für Sonderanlagen
  • Mannheim: 160-300 €/kWp für PV auf genutzten Dächern, Fassaden und Denkmälern
  • Tübingen: 1.500 – 3.000 € für voll belegte Dächer, Boni für Indach-Anlagen und Nord-Dächer
Siehe auch  KfW Förderung Wallbox: Zuschüsse für Ladestationen

Bayern: Förderprogramme für Solarenergie auf kommunaler Ebene

Auch in Bayern gibt es viele regionale Förderprogramme für Photovoltaik, beispielsweise in Großstädten wie München, Nürnberg oder Augsburg. Häufig werden Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen für PV-Anlagen, Stromspeicher, Mieterstrom-Modelle oder Balkonmodule angeboten. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Kommune über die aktuellen Fördermöglichkeiten für umweltprämie photovoltaik in 2024.

Berlin: Hauptstadtbonus für Photovoltaik und Solarspeicher

Die Hauptstadt fördert Solaranlagen im Rahmen des Programms „SolarPLUS“. Bezuschusst werden:

  • Stromspeicher mit bis zu 1.500 €
  • Sonderanlagen wie Fassaden, Denkmäler oder Gründächer
  • Dachgutachten und Beratung

Pro PV-Anlage gibt es eine Basis-Förderung von 1.500 € plus diverse Boni. Auch Balkonmodule werden mit 500 € unterstützt. Insgesamt kann die solarenergie förderprogramme in Berlin eine Höhe von bis zu 15.000 € erreichen.

Bundesland Förderprogramm Maximale Förderhöhe
Baden-Württemberg Kommunale Zuschüsse, z.B. in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen bis zu 3.000 €
Bayern Regionale Programme in Städten wie München, Nürnberg, Augsburg variiert je nach Kommune
Berlin SolarPLUS Programm bis zu 15.000 €

Fazit

Trotz einiger gestrichener Förderprogramme bleibt die Investition in eine Photovoltaikanlage im Jahr 2024 weiterhin attraktiv. Die Kombination aus Einspeisevergütung nach dem EEG, vergünstigten KfW-Krediten und regionalen Zuschüssen ermöglicht es Hausbesitzern, die Kosten für ihre Solaranlage zu senken und langfristig von sauberer, kostengünstiger Energie zu profitieren. Mit PV-Anlagen können durchschnittlich 40-70% des eigenen Strombedarfs gedeckt werden, was angesichts steigender Strompreise ein bedeutender Vorteil ist.

Die EEG-Novelle bringt zudem einige positive Änderungen mit sich, wie höhere Einspeisevergütungen für Neuanlagen und den Wegfall der EEG-Umlage. Auch für Besitzer älterer Anlagen gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten. Der selbst erzeugte Solarstrom spart hohe Stromkosten ein, während überschüssiger Strom ins Netz eingespeist und vergütet wird – mit bis zu 12,73 ct/kWh für kleine Anlagen. Ergänzend lohnt sich ein Blick auf regionale Solarenergie-Förderprogramme, die Zuschüsse von bis zu 300 € pro kWp oder attraktive Speicherförderungen bieten.

Um die Energiewende voranzutreiben, setzen viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien. Ambitionierte Ziele, wie 100% erneuerbare Stromversorgung in Hessen bis 2050 oder 80% in NRW bis 2030, unterstreichen die Bedeutung von Solarenergie. Förderprogramme wie der Berliner „Solar-Plus“ oder das Münchner „FöKlimGui“ zeigen, dass die Investition in Photovoltaik nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll ist. Mit der richtigen Förderung und einem optimierten Eigenverbrauch können sich Photovoltaikanlagen bereits nach wenigen Jahren rentieren.

FAQ

Welche staatlichen Förderungen gibt es für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024?

Im Jahr 2024 können Besitzer von Photovoltaikanlagen die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Zusätzlich vergibt die KfW über das Programm 270 vergünstigte Darlehen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von PV-Anlagen und Batteriespeichern.

Kann ich regionale Förderprogramme mit staatlichen Förderungen kombinieren?

Ja, regionale Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen lassen sich in der Regel mit der EEG-Einspeisevergütung und dem KfW-Kredit kombinieren. So können Besitzer von Photovoltaikanlagen zusätzliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen erhalten.

Welche Änderungen bringt die EEG-Reform 2023 für die Photovoltaik-Förderung?

Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die EEG-Umlage abgeschafft, was den Stromverkauf und die Abrechnung erleichtert. Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten Solarstrom einspeisen, die bisherige Obergrenze von 70% wurde gestrichen. Zudem gibt es eine erhöhte Einspeisevergütung für Neuanlagen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen im Jahr 2024?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab. Für eine 10-40 kWp Anlage, die zwischen dem 01.08.2024 und 31.01.2025 in Betrieb genommen wird, beträgt die Vergütung beispielsweise 10,68 ct/kWh bei Volleinspeisung und 6,95 ct/kWh bei Überschusseinspeisung.

Wie lange wird meine PV-Anlage über das EEG gefördert?

Die EEG-Förderung läuft über einen Zeitraum von 20 Jahren. Danach endet die festgelegte Einspeisevergütung, ein Weiterbetrieb ist aber möglich. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Börsenstrompreis (Jahresmarktwert Solar), liegt jedoch maximal bei 10 ct/kWh, abzüglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers.

Welche Kosten übernimmt der KfW-Kredit 270 für Photovoltaikanlagen?

Der KfW-Kredit 270 deckt die Anschaffungs- und Installationskosten für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Förderfähig sind auch Ausgaben für Planung und Projektierung. Pro Vorhaben können bis zu 150 Mio. € beantragt werden, bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren.

Welche Bundesländer bieten 2024 noch spezielle Förderprogramme für Photovoltaik an?

Im Jahr 2024 haben noch Berlin, Nordrhein-Westfalen und einige Kommunen in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen eigene PV-Förderprogramme. Diese umfassen zum Beispiel Zuschüsse für PV-Anlagen, Stromspeicher, Sonderanlagen (Fassade, Denkmal, Gründach) oder Beratungsleistungen.

Lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage trotz gestrichener Förderprogramme?

Ja, auch ohne spezielle Landesprogramme lohnt sich eine Investition in Photovoltaik. Durch die EEG-Einspeisevergütung, vergünstigte KfW-Kredite und den Eigenverbrauch des Solarstroms können hohe Stromkosten gespart werden. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Regional sind zudem noch Förderungen von bis zu 3.000 € möglich.

Quellenverweise