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Förderung Heizung 2024: Zuschüsse und Fördermittel

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Als erfahrener Autor des Redaktionsteams von klimafreundliches-bauen.de möchte ich Sie mit einer erstaunlichen Statistik begrüßen: Seit Jahresbeginn 2024 haben sich die Zuschüsse für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, deutlich erhöht. Bis zu 70% der Kosten für eine neue, umweltfreundliche Heizungslösung können nun vom Staat übernommen werden. Ein großer Schritt in Richtung Klimaschutz und Energiewende!

Die Förderung Heizung 2024 ist ein ambitioniertes Programm der Bundesregierung, das den Austausch alter, ineffizienter Heizungen gegen moderne, klimafreundliche Systeme unterstützt. Ob Wärmepumpe, Biomasseheizung oder solarthermische Anlage – für viele alternative Heizungssysteme gibt es attraktive Zuschüsse und Fördermittel.

Als Eigentümer einer Wohnimmobilie können Sie von dieser Heizungsanlagen-Förderung profitieren, egal ob Sie selbst darin wohnen oder vermieten. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der neuen Heizung, der energetischen Effizienz und Ihrem Einkommen. So gibt es neben der Grundförderung von 30% noch diverse Bonusförderungen, die sich auf bis zu 70% der förderfähigen Kosten summieren können.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Heizungsförderung 2024. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Fristen sind zu beachten? Und wie funktioniert die Antragstellung? Hier finden Sie die Antworten und noch viele weitere spannende Fakten zum Thema Heizungstausch-Zuschuss. Lassen Sie sich inspirieren und nutzen Sie die Chance, Ihre alte Heizung gegen eine zukunftsfähige, erneuerbare Energien Heizung auszutauschen!

Neue Heizungsförderung ab 2024

Ab 2024 tritt eine neue Heizungsförderung in Kraft, die den Austausch alter fossiler Heizungen durch energieeffiziente Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder solarthermische Anlagen unterstützt. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Heizungen zu steigern und damit langfristig Heizkosten zu sparen. Die neuen Förderprogramme zur Heizungssanierung bieten attraktive Zuschüsse und Kredite, um den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme zu erleichtern.

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Änderungen im Überblick

Die Heizungsförderung wurde aus dem bisherigen Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen herausgelöst und wird nun gesondert betrachtet. Wichtige Änderungen sind:

  • Grundförderung von 30% der Investitionskosten für den Heizungstausch
  • Zusätzliche Boni für spezielle Heizungstypen und einkommensabhängige Förderung
  • Maximal förderfähige Investitionskosten von 30.000 Euro für Einfamilienhäuser
  • Kreditmöglichkeiten bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Antragstellung ab Ende Februar 2024 bei der KfW statt beim BAFA

Förderprogramme der KfW und des BAFA

Die staatliche Förderbank KfW übernimmt ab 2024 die Förderanträge für den Heizungsaustausch im Programm 458. Daneben bietet das BAFA weiterhin Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze. Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten:

Förderprogramm Zuständigkeit Förderhöhe
Heizungsaustausch KfW (Programm 458) 30% Grundförderung + Boni
Einzelmaßnahmen an Gebäude und Heizung BAFA 15% der Kosten
Energieberatung BAFA 50% Zuschuss

Durch die attraktiven Förderprogramme für die Heizungssanierung lohnt sich die Investition in eine energieeffiziente Heizung und ermöglicht langfristig Heizkosten zu sparen. Eine ausführliche Energieberatung hilft, das passende Heizsystem und die optimale Förderkombination zu finden.

Geförderte Heizungsarten

Ab 2024 werden verschiedene nachhaltige Heizungstechnologien und alternative Heizungssysteme durch staatliche Förderprogramme unterstützt. Zu den geförderten Heizungsarten zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermische Anlagen und Hybridsysteme. Diese umweltfreundlichen Lösungen tragen dazu bei, den Energiebedarf von Gebäuden effizient und klimaschonend zu decken.

Wärmepumpen

Wärmepumpen nutzen die in der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser gespeicherte Energie und wandeln sie in Heizwärme um. Durch den Einsatz von Ökostrom oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage kann eine CO2-freie Heizung erreicht werden. Die Förderung für Wärmepumpen beträgt bis zu 70% der förderfähigen Kosten und kann durch einen Effizienzbonus von 5% ergänzt werden.

Biomasseheizungen

Biomasseheizungen, die mit Holzpellets oder anderen Holzbrennstoffen betrieben werden, gelten als klimaneutral und kostengünstiger im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen. Sie erhalten einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro sowie einen Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn sie mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage kombiniert werden.

Alternative Heizungssysteme

Solarthermische Anlagen

Solarthermische Anlagen nutzen die Sonnenwärme zur Unterstützung der Heizung und Warmwasserbereitung. Obwohl sie in Deutschland nicht als alleinige Heizungsquelle ausreichen, tragen sie zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei. In Kombination mit anderen geförderten Heizungsarten können sie die Effizienz des Gesamtsystems steigern.

Hybridsysteme

Hybridsysteme kombinieren zwei Heizungstypen, beispielsweise eine Wärmepumpe mit einer Gas- oder Biomasseheizung. Sie eignen sich besonders für Gebäude, die noch nicht optimal für den alleinigen Betrieb einer Wärmepumpe geeignet sind. Bei Hybridheizungen wird der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig gemacht, wodurch der Umstieg auf nachhaltige Heizungstechnologien erleichtert wird.

Heizungsart Förderung Zusatzförderung
Wärmepumpen bis zu 70% Effizienzbonus 5%
Biomasseheizungen bis zu 70% Emissionsminderungszuschlag 2.500€, Klimageschwindigkeits-Bonus
Solarthermische Anlagen bis zu 70%
Hybridsysteme Förderung des erneuerbaren Anteils

Förderhöhe und Zuschüsse

Ab dem Jahr 2024 können Hausbesitzer, die ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative austauschen, attraktive Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Grundförderung für den Heizungstausch-Zuschuss liegt bei 30% der förderfähigen Kosten. Insgesamt kann die Förderung durch verschiedene Boni auf bis zu 70% ansteigen.

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Förderung Heizung 2024

Grundförderung von 30%

Die KfW gewährt eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30% für den Einbau einer neuen, umweltfreundlichen Heizungsanlage. Diese Förderung gilt für alle Arten von erneuerbaren Heizsystemen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der maximale Zuschuss kann dabei bis zu 21.000 Euro betragen.

Boni für spezielle Heizungstypen

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es spezielle Boni für besonders effiziente und umweltfreundliche Heizungsanlagen:

  • Effizienz-Bonus: Für den Einbau einer hocheffizienten Wärmepumpe erhalten Hausbesitzer einen zusätzlichen Bonus von 1.500 Euro.
  • Emissionsminderungs-Bonus: Biomasseheizungen mit besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwerten werden mit einem Extra-Zuschuss von 2.500 Euro belohnt.
  • Klimabonus: Wer bis Ende 2029 auf eine nachhaltige Heizung umsteigt, erhält einen Klimabonus von bis zu 6.000 Euro.

Einkommensabhängige Förderung

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr können von einem Einkommensbonus profitieren. Dieser gewährt ihnen eine zusätzliche Förderung von 30% auf die förderfähigen Kosten. Somit kann die Gesamtförderung für einkommensschwächere Haushalte auf bis zu 70% ansteigen.

Förderart Förderhöhe
Grundförderung 30%
Effizienz-Bonus (Wärmepumpe) 1.500 Euro
Emissionsminderungs-Bonus (Biomasseheizung) 2.500 Euro
Klimabonus (bis 2029) 6.000 Euro
Einkommensbonus 30% extra

Mit der Förderung Heizung 2024 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, ihre alte Heizung kostengünstig durch eine zukunftsfähige und umweltschonende Alternative zu ersetzen. Der Heizungstausch-Zuschuss und die verschiedenen Boni machen den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiver denn je.

Antragsberechtigte

Die Heizungsförderung 2024 richtet sich an eine breite Zielgruppe von Immobilieneigentümern, die ihre Heizungsanlage modernisieren und auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Antragsberechtigt sind sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Durch die schrittweise Erweiterung des Förderprogramms können immer mehr Eigentümer von den attraktiven Zuschüssen profitieren.

Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern

Seit dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, Anträge für staatliche Zuschüsse im Rahmen der Förderprogramme Heizungssanierung stellen. Ab dem 28. Mai 2024 wurde die Förderung auf private Vermieter von Mehrfamilienhäusern ausgeweitet. Somit haben nun auch Besitzer von vermieteten Immobilien die Möglichkeit, von den attraktiven Fördermitteln zu profitieren und ihre Heizungsanlage zukunftsfähig zu gestalten.

Förderprogramme Heizungssanierung 2024

Selbstnutzer und Vermieter

Die Förderung Heizung 2024 unterscheidet zwischen Selbstnutzern und Vermietern, um die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Antragsteller zu berücksichtigen. Selbstnutzende Eigentümer können von einem Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten profitieren, wenn sie die Heizungsmodernisierung zeitnah umsetzen. Dieser Bonus entfällt jedoch ab 2037. Zusätzlich erhalten Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Vermieter hingegen können bis zu 10 Prozent der Investitionskosten für eine klimafreundliche Heizung auf die Mieter umlegen, wobei die monatliche Umlage auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt ist. Dadurch werden Anreize geschaffen, auch in vermieteten Immobilien energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und die Energieeffizienz zu steigern.

Antragsteller Förderzeitraum Förderhöhe
Selbstnutzer von Einfamilienhäusern ab 27.02.2024 bis zu 70% der Investitionskosten
Vermieter von Mehrfamilienhäusern ab 28.05.2024 bis zu 50% der Investitionskosten
Wohnungseigentümergemeinschaften ab 28.05.2024 bis zu 50% der Investitionskosten

Insgesamt bietet die Förderung Heizung 2024 attraktive Möglichkeiten für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Durch die Differenzierung zwischen Selbstnutzern und Vermietern sowie die schrittweise Erweiterung der Antragsberechtigten wird eine breite Zielgruppe angesprochen und der Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudesektor vorangetrieben.

Voraussetzungen für die Förderung

Um die attraktiven Fördermittel für erneuerbare Energien Heizungen und umweltfreundliche Heizungslösungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Hauseigentümer einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass durch die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert oder der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden muss.

Voraussetzungen für die Förderung von erneuerbaren Energien Heizungen

Eine wichtige Bedingung ist, dass die Heizungsmodernisierung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems einhergehen muss. Dazu gehören der hydraulische Abgleich und die Anpassung der Luftvolumenströme. Nach Abschluss der Arbeiten muss das Haus den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

Förderfähig sind nicht nur der Kauf und die Installation der eigentlichen Heizungsanlage, sondern auch begleitende Maßnahmen wie:

  • Provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung zur Reduzierung von Schallbelastung

Um die staatliche Heizungsförderung 2024 zu erhalten, muss die neue Anlage eine Erneuerbare-Energien-Basis von mindestens 65% aufweisen. Je nach Art der Heizung und persönlicher Situation der Eigentümer können dann verschiedene Boni wie der Klimageschwindigkeits-Bonus, der Einkommens-Bonus oder der Effizienz-Bonus die Fördersumme weiter erhöhen.

Selbstnutzende Hauseigentümer haben zudem die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW zu beantragen, um die Restkosten der Heizungsmodernisierung zu finanzieren. Dieser Kredit ist jedoch an Einkommensgrenzen geknüpft.

Experten empfehlen, den Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen und erst nach Erhalt der Förderzusage mit der Umsetzung zu starten. Ausnahmen gelten für Projekte, die bis Ende August 2024 begonnen werden – hier kann die Förderung auch nachträglich beantragt werden.

Antragstellung und Fristen

Um von der Förderung Heizung 2024 zu profitieren, müssen Eigentümer den richtigen Ablauf bei der Antragstellung beachten. Zunächst muss ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb eine „Bestätigung zum Antrag“ erstellen. Darin enthalten sind Informationen zur geplanten Heizung, den förderfähigen Gesamtkosten und der Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Dieser Schritt ist entscheidend, um später die Fördermittel beantragen zu können.

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Ablauf der Antragstellung

Nach Erhalt der „Bestätigung zum Antrag“ muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag für die neue Heizung abgeschlossen werden. Ohne diesen Vertrag ist eine Antragstellung nicht möglich. Anschließend können die Fördermittel im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ online beantragt werden. Dabei sind die Angaben aus der „Bestätigung zum Antrag“ und dem Vertrag wichtig, um den Antrag vollständig auszufüllen.

Die Förderung für den Heizungstausch startet offiziell am 27. August 2024. In den ersten 100 Tagen nach Start wurden bereits rund 34.000 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 507 Millionen Euro zugesagt. Dies zeigt die hohe Nachfrage nach der Förderung und unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Antragstellung.

Nachträgliche Förderung für Heizungen seit Jahresbeginn 2024

Für Eigentümer, die bereits seit Jahresbeginn 2024 eine neue Heizung eingebaut haben, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Förderung. Bis Ende August 2024 können sie rückwirkend einen Antrag stellen, um von den Fördermitteln zu profitieren. Dazu müssen sie ebenfalls die „Bestätigung zum Antrag“ und den Liefer- oder Leistungsvertrag vorweisen.

Ab September 2024 ändert sich der Ablauf: Dann muss vor Abschluss eines Vertrags und dem Beginn der Umsetzung erst die Förderzusage vorliegen. Eigentümer sollten also frühzeitig planen und die Antragstellung rechtzeitig angehen, um von der Förderung Heizung 2024 optimal zu profitieren.

Schritt Beschreibung
1. Bestätigung zum Antrag Erstellt durch Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb
2. Liefer-/Leistungsvertrag Abschluss eines Vertrags für die neue Heizung
3. Antragstellung Online im KfW-Kundenportal „Meine KfW“
4. Förderzusage Erhalt der Förderzusage vor Umsetzungsbeginn (ab Sept. 2024)
5. Umsetzung Installation der neuen Heizung durch Fachbetrieb

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Die Heizungsanlagen-Förderung 2024 bietet attraktive Zuschüsse für den Umstieg auf nachhaltige Heizungstechnologien. Hausbesitzer und Wohnungseigentümer können bis zu 70% der Investitionskosten für eine neue, umweltfreundliche Heizung vom Staat gefördert bekommen. Damit sollen Anreize geschaffen werden, alte Öl- und Gasheizungen durch zukunftsfähige Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie zu ersetzen.

Umweltfreundliche Heizungslösungen

Die Fördermittel setzen sich aus einer Grundförderung von 30% sowie verschiedenen Boni zusammen. Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen unter 40.000 Euro können einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30% erhalten. Wer seine alte Heizung schnell tauscht, profitiert von einem Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20%. Besonders effiziente Wärmepumpen werden mit einem Bonus von 5% belohnt, emissionsarme Biomasseheizungen mit 2.500 Euro extra.

Um von der Förderung zu profitieren und langfristig Heizkosten zu sparen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die alte Heizung muss mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse betrieben und mindestens 20 Jahre alt sein
  • Die neue Heizung muss zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen
  • Eine Energieberatung ist verpflichtend
  • Die Antragstellung erfolgt online ab dem 27.08.2024

Die Bundesregierung will mit der Heizungsförderung den Hochlauf von umweltfreundlichen Heizungslösungen beschleunigen. Ziel ist es, ab 2024 jährlich 500.000 neue Wärmepumpen zu installieren. Zum Vergleich: 2021 wurden lediglich 90.000 Wärmepumpen verkauft. Mit den staatlichen Zuschüssen soll sich dieser Wert mehr als verfünffachen.

Förderbausteine Zuschuss in %
Grundförderung 30%
Einkommensbonus 30%
Geschwindigkeitsbonus 20%
Wärmepumpen-Bonus 5%
Biomasse-Bonus 2.500 €
Maximale Förderung 70% + 2.500 €

Wer seine Heizung modernisieren möchte, sollte sich frühzeitig um die Planung und die Fördermittel kümmern. Eine qualifizierte Energieberatung ist der beste Startpunkt, um die individuell passende nachhaltige Heizungstechnologie auszuwählen. Fachbetriebe übernehmen dann die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der neuen Anlage. So können Hausbesitzer mit der Heizungsförderung 2024 von attraktiven Zuschüssen profitieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ergänzende Fördermöglichkeiten

Neben den attraktiven Förderprogrammen des Bundes für den Heizungstausch gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten für eine neue, energieeffiziente Heizung zu senken. Regionale und kommunale Fördertöpfe sowie steuerliche Vergünstigungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden, um die Heizkosten langfristig zu sparen und die Energieeffizienz der Heizung zu steigern.

Ergänzende Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Heizungen

Regionale und kommunale Förderprogramme

Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Fördermittel für den Austausch alter Heizungen gegen moderne, umweltfreundliche Systeme an. Diese regionalen Programme können oft mit der Bundesförderung kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu senken. Einige Beispiele für solche Fördermöglichkeiten sind:

  • Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermieanlagen
  • Zinsgünstige Darlehen für die Heizungsmodernisierung
  • Tilgungszuschüsse oder Zinsverbilligungen für Kredite

Es lohnt sich, bei der zuständigen Landesförderbank, der Gemeinde oder Stadt nach entsprechenden Programmen zu fragen und die Fördermöglichkeiten individuell zu prüfen.

Steuerliche Förderung

Auch steuerlich werden Investitionen in eine energieeffiziente Heizung gefördert. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können 20% der Aufwendungen für die Heizungsmodernisierung, maximal jedoch 40.000 Euro pro Objekt, von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzungen dafür sind:

  1. Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Modernisierung älter als 10 Jahre.
  2. Die Immobilie wird im Kalenderjahr der Fertigstellung und im darauffolgenden Jahr selbst genutzt.
  3. Die Heizungsmodernisierung wurde nach dem 31.12.2019 begonnen.
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Die steuerliche Förderung verteilt sich über 3 Jahre und kann mit der Bundesförderung kombiniert werden, sofern nicht dieselben förderfähigen Kosten geltend gemacht werden. Für vermietete Objekte gelten andere steuerliche Regeln.

Durch die Nutzung regionaler und steuerlicher Fördermöglichkeiten zusätzlich zur Bundesförderung lässt sich der Umstieg auf eine moderne, klimafreundliche Heizung oft nahezu kostenneutral realisieren. Die eingesparten Heizkosten und der Gewinn an Energieeffizienz machen die Investition nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv.

Beratung und Planung

Um die optimale Heizungslösung und passende Förderprogramme für die individuelle Situation zu finden, empfiehlt sich zu Beginn eine Energieberatung. Energieberater, wie beispielsweise von der Verbraucherzentrale oder zertifizierte Experten, analysieren den Gebäudezustand, den Wärmebedarf und die Einsparmöglichkeiten. Sie geben wertvolle Hinweise zu geeigneten Heizungsoptionen und den verfügbaren Fördermitteln für eine energieeffiziente Heizung im Jahr 2024. Durch eine professionelle Beratung lässt sich die Heizungssanierung optimal planen und von Förderprogrammen profitieren.

Energieberatung als Startpunkt

Eine Energieberatung bildet die Grundlage für die erfolgreiche Modernisierung der Heizungsanlage. Der Energieberater ermittelt den Ist-Zustand, bewertet die Gebäudehülle und die technischen Anlagen. Daraus leitet er Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien ab, die zu einer verbesserten Energieeffizienz der Heizung führen. Gleichzeitig gibt er einen Überblick über die Förderlandschaft und hilft bei der Auswahl der passenden Programme für die geplante Heizungssanierung. Auch für die Energieberatung selbst gibt es attraktive Zuschüsse.

Fachbetriebe für Installation und Umsetzung

Ist die Entscheidung für ein neues Heizsystem gefallen, übernimmt der Fachbetrieb die fachgerechte Planung und Installation. Er stimmt die Anlagentechnik auf den ermittelten Wärmebedarf ab und wählt Komponenten, die die Voraussetzungen der Förderprogramme erfüllen. Durch eine sorgfältige Planung und Ausführung wird ein effizienter und förderfähiger Betrieb der Anlage gewährleistet. Neben den technischen Aspekten ist der Fachbetrieb auch mit den Regularien der Förderprogramme für die Heizungssanierung 2024 vertraut. Er unterstützt bei der Antragsstellung und der Einholung notwendiger Nachweise, um die Fördermittel optimal auszuschöpfen.

Insgesamt ist eine individuelle Betrachtung und Beratung der Schlüssel, um die Heizungsförderung 2024 ideal zu nutzen. Die Energieberatung liefert die Entscheidungsgrundlagen, während die Fachbetriebe für die förderkonforme Umsetzung sorgen. So gelingt der Weg zu einer energieeffizienten und zukunftsfähigen Heizung, die von attraktiven Zuschüssen profitiert.

FAQ

Welche Heizungsarten werden durch die neue Förderung ab 2024 unterstützt?

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und Hybridheizungen. Nicht gefördert werden Stromdirektheizungen und alle fossilen Heizungsarten wie Gas- oder Ölheizungen.

Wie hoch ist die Grundförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung?

Die Grundförderung für jeden, der eine alte fossile Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung tauscht, beträgt 30 Prozent der Kosten.

Gibt es zusätzliche Boni zur Grundförderung?

Ja, für Erdwärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es 5 Prozent Effizienzbonus extra. Biomasseheizungen mit besonders geringem Staub-Emissionsgrenzwert erhalten einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro. Selbstnutzende Eigentümer bekommen bis Ende 2028 einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent.

Wer kann die KfW-Heizungsförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohnimmobilien, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten – egal, ob sie selbst im Haus wohnen oder es vermieten. Das gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Heizungsförderung?

Die Energieeffizienz eines bestehenden Wohngebäudes oder der Anteil erneuerbarer Energien muss durch die Maßnahme erhöht werden. Zudem müssen die Fördermaßnahmen mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden werden. Das Haus muss danach den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

Wie läuft die Antragstellung für die Förderung ab?

Zunächst muss ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen eine „Bestätigung zum Antrag“ erstellen. Dann muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Anschließend sind die Fördermittel im KfW-Kundenportal zu beantragen. Ab September 2024 muss erst die Förderzusage vorliegen, bevor ein Vertrag für die neue Heizung abgeschlossen und mit der Umsetzung begonnen wird.

Gibt es neben der Heizungsförderung durch den Bund noch weitere Fördermöglichkeiten?

Ja, teilweise gibt es auch regionale und kommunale Förderprogramme für den Heizungstausch. Zudem ist eine steuerliche Förderung von Heizungsmodernisierungen möglich: 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Objekt, können von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die staatliche Förderung und Steuerermäßigung sind kombinierbar.

Welche Schritte empfehlen sich vor einem geförderten Heizungstausch?

Zu Beginn ist eine Energieberatung sinnvoll, um den Gebäudezustand, den Wärmebedarf und die Einsparmöglichkeiten zu analysieren und passende Heizungsoptionen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Zur Umsetzung braucht es dann einen erfahrenen Fachbetrieb, der die Anlage förderfähig plant, einbaut und optimiert. Auch für Energieberatung und Fachplanung gibt es Zuschüsse.

Quellenverweise